Bundesrat gibt grünes Licht: Neue private Altersvorsorge ersetzt Riester-Rente ab 2027
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Die Reform der privaten Altersvorsorge nimmt die letzte parlamentarische Hürde: Riester wird 2027 durch ein staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt.

- Warum soll die Riester-Rente abgelöst werden?
- Was soll sich ändern?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Warum gibt es weiter Kritik an den Kosten?
- Was ist für Kinder und Jugendliche geplant?
afp | Das Gesetz zur neuen privaten Altersvorsorge hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für die Vorlage aus dem Bundesfinanzministerium, damit kann das Gesetz in Kraft treten. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen. Die Neuregelung soll mehr Menschen ermuntern, privat Geld für die Rente zurückzulegen.
Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird und die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente garantiert. Der Nachteil: Die Regelungen sind kompliziert und für Verbraucherinnen und Verbraucher teils schwer verständlich.
Die Verwaltungskosten gelten zudem als hoch. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden. Hohe Renditen sind damit kaum möglich.
Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge vor diesem Hintergrund rückläufig. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sei „aktuell zu kompliziert und wird zu wenig genutzt“, konstatiert das Finanzministerium. Sie solle nun „deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden“.
Die Bundesregierung will ab dem 1. Januar 2027 ein leicht verständliches Standardprodukt einführen, das jeder Anbieter – also Banken, Sparkassen und Versicherungen – im Portfolio haben muss und das den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll. Neben Produkten mit garantierter Auszahlungssumme soll es auch Altersvorsorge-Depots ohne Garantie geben, bei denen etwa in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann.
Abschluss- und Verwaltungskosten sollen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, außerdem soll es für das Standardprodukt einen Kostendeckel von einem Prozent geben.
Neu ist auch die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen: Bisher hatten vor allem abhängig Beschäftigte die Möglichkeit zu „riestern“. Mit der Aufnahme der Selbstständigen will die Koalition der Tatsache Rechnung tragen, „dass Selbstständige besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen sind“.
Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bekommt, liegt bei der Riester-Rente aktuell bei 175 Euro pro Jahr und soll mit der Reform durch eine proportionale Zulage abgelöst werden. Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu – bis zu einer Höhe von 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Außerdem soll eine potenziell höhere Rendite möglich sein: Das verspricht sich die Regierung durch den Wegfall teurer Garantieleistungen, die Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten im Standarddepot.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält auch die auf maximal ein Prozent gedeckelten Abschluss- und Verwaltungskosten für zu hoch. Das Ratgeberportal Finanztip untermauert dies mit Beispielrechnungen: Wer 40 Jahre lang jährlich in die private Vorsorge einzahlt und sechs Prozent Rendite pro Jahr erzielt, habe am Schluss bei günstigen Kosten von 0,2 Prozent rund 269.000 Euro nach Steuern. Wenn die Anbieter hingegen den Kostendeckel von einem Prozent ausreizen, dann beträgt das Endvermögen laut Finanztip nur rund 219.000 Euro – 50.000 Euro weniger.